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Wissenswertes

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Investieren in Werbung zu Corona-Zeiten? Das ist für viele Geschäfts­leute/ Selbstän­dige ein schlechter Lockdown-Witz! Doch sind Sie fit für den Neustart nach der Krise? Denn es gilt doch, Kundschaft zu halten, zurückzugewinnen und neue Kunden hinzugewinnen. Zeigen Sie, dass Sie da sind, zeigen Sie, welche Produkte und Leistungen Sie trotz der eingeschränkten Möglichkeiten aktuell anbieten bzw. schon realisiert haben.

Ist meine Aussenwerbung aktuell?

Überprüfen Sie Ihre aktuelle Außenwerbung auf Aktualität und erneuern Sie Ihren Auftritt. Bewerben Sie parallel Ihre neugeschaffenen Angebote (Online-Shop, Lieferdienst usw.). Denn Kunden offline genutzter Dienstleistungen wissen nicht automatisch um die jetzt angebotenen Online-Optionen.

Werben Sie daher mit den Medien, die Ihre Kundschaft erreichen. Das lässt sich mit gut sichtbarer, aufeinander abgestimmter (Offline-)Werbung realisieren.

Welche Werbeträger soll ich einsetzen/erneuern?

Es bieten sich Ihnen z.B. folgende Möglichkeiten:

  • Beschriftung (z. B. Schaufenster): Alles frisch & neu & kurz & kompakt & auffällig platziert. Oder das alte verblasste Firmenschild durch ein neues modernes und farbenfrohes Schild ersetzen.
  • Fahrzeugwerbung: Geschickte Folierung macht ihr Firmenfahrzeug zu einem neuen Werbeträger.
  • Banner: Gerade auch auf dem Banner können Sie ihren mittlerweile erfolgreichen Online-Handel bewerben. Es ist auch in großen Formaten leicht und einfach montiert und dass bei relativ niedrigen Kosten. Ein oftmals wechselndes Banner (im Abo auch günstiger) zeigt den Kunden: hier passiert etwas.
  • Lichtwerbung: Verabschieden Sie sich von Ihrem jahrzehntealten Leuchtkasten und nutzen Sie jetzt die Möglichkeit eine moderne Leuchtanlage zu installieren, die Ihr Firmenlogo optimal in Szene setzt.
  • Werbeträger kombinieren: Die Kombination mehrerer Werbeträger verstärkt den Werbeeffekt, z.B. eine Fahrzeugbeschriftung und dazu abgestimmte Flyer und Broschüren. Eine andere Variante: Schaufensterbeschriftung und die dazu passende Beachflag

Manche scheuen in dieser finanziell unsicheren Zeit zusätzliche Kosten – insbesondere für Werbung. Aber die Überbrückungshilfe III vom Staat zahlt auch für Werbungskosten. Und der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden! Wenden Sie sich an ihren Steuerberater, der um die Details dazu weiß und den Antrag stellen kann.

Gute Werbung muss nicht teuer sein. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie unverbindlich und kompetent. So werden Sie fit für die Zeit während und nach der Krise!

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